Aktuelle Kurse
Ferienkurse:
17.02.2023 - 24.02.2023

Unterrichtszeiten: 10 - 13 Uhr

Bürozeiten: Mo - Fr, 15-17 Uhr
Fahrschule Otto
Demianiplatz 26
02826 Görlitz
Telefon: 03581-314888
Theoretische Ausbildung
Die Ausbildung
Während die Behörde Ihren Führerscheinantrag bearbeitet (das kann mehrere Wochen dauern), können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Für beide Teile der Ausbildung ist die FAHRSCHÜLER-AUSBILDUNGSORDNUNG maßgebend. Sie ist gesetzlich geregelt.
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A-beschränkt 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Umfang der praktischen Ausbildung
Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung verbindlich festgelegten Ausbildungsinhalte wiedergibt. Diesen können Sie jederzeit einsehen.
Die Fahrstunden
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Faktoren bestimmt. Wichtig sind Ihre Motivation und Mitarbeit. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler "so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, daß der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewußt, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewußt verhalten wird. Aus diesen Gründen wurde eine Stufenausbildung entwickelt, welche sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt hat.

Diese Stufen sind:

  • Grundstufe
  • Aufbaustufe
  • Leistungsstufe
  • Sonderfahrten
  • Reife- und Teststufe
Sonderfahrten
Sonderfahrten
Wichtig: Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und A1 mindestens jeweils 12 Sonderfahrstunden zu je 45 Minuten absolviert werden. (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt)
Theoretische Pr�fung
Die Theorie-Prüfung
Diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind.
  • Ihr Prüfungsantrag muss vorliegen
  • Sie müssen den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben

Eine theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Nicht bestandene Prüfungen können erst nach 14 Tagen wiederholt werden. Nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von 3 Monaten ein. Während dieser Zeit dürfen keine weiteren Prüfungen abgelegt werden.

Bereiten Sie sich deshalb sorgfältig auf Ihre Prüfung vor, nicht zuletzt wegen der zusätzlich entstehenden Kosten.

Eine bestandene Theorie-Prüfung ist 12 Monate gültig.

Praktische Pr�fung
Die praktische Prüfung
Stadt-, Land-, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung. Außerdem müssen einige Grundfahraufgaben (z.B. Gefahrenbremsung oder einparken auf verschiedene Weisen) erfüllt werden. Machen Sie sich keine Sorgen, bis zum Termin der praktischen Prüfung werden wir Sie so fit gemacht haben, daß Sie ganz gelassen zum Prüftermin kommen können. Sollte sich doch ein wenig Nervosität zeigen, wird Ihr Prüfer auch dafür Verständnis haben. Dieser hat ausreichend Erfahrung mit Prüflingen und wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangen. Fahren Sie einfach, wie Sie es bei uns gelernt haben-also ganz normal. Kleine Fehler dürfen vorkommen, aber man darf diesen gedanklich nicht nachhängen, sonst können daraus erst richtige entstehen. Fahren Sie also konzentriert weiter und scheuen Sie sich nicht Ihren Prüfer zu fragen falls Ihnen etwas unklar ist oder Sie seine Anweisungen nicht verstanden haben.

Wichtig: Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Der Führerschein kann jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.