Die Theorie-Prüfung
Diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind.
- Ihr Prüfungsantrag muss vorliegen
- Sie müssen den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben
Eine theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt
werden.
Nicht bestandene Prüfungen können erst nach 14 Tagen wiederholt werden. Nach zweimaliger erfolgloser
Wiederholung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von 3 Monaten ein. Während dieser
Zeit dürfen keine weiteren Prüfungen abgelegt werden.
Bereiten Sie sich deshalb sorgfältig auf Ihre Prüfung vor, nicht zuletzt wegen der zusätzlich
entstehenden Kosten.
Eine bestandene Theorie-Prüfung ist 12 Monate gültig.
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