Denken Sie bitte daran, Sie haben Ihren
Führerschein auf Probe
Der Führerschein auf Probe ist ein Führerschein mit lebenslanger Gültigkeit. Aber:
Während einer Probezeit, die mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1 oder
B beginnt, sollen die Fahranfänger besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln.
Das hat seinen guten Grund, denn seit Beginn der 80er Jahre zeigen die Daten der amtlichen Unfallstatistik
eine weit überdurchschnittliche Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger. Der Führerschein
auf Probe soll neben einer Reihe anderer Maßnahmen dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer
vor schwerem Schaden zu bewahren, der sich für ihr ganzes weiteres Leben nachteilig auswirken könnte.
Angenommen ein junger Fahrer fährt bei ,,ROT" über eine Kreuzung und erhält eine
Anzeige. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid, der nach Rechtskraft beim Kraftfahrtbundesamt registriert
wird. Gleichzeitig erhält die Führerscheinbehörde eine Benachrichtigung über diesen
Verkehrsverstoß. Fahren bei ROT ist bekanntlich eine jener Ordnungswidrigkeiten, die auch bei nur
einmaliger Begehung sofort zu Maßnahmen der Behörde führt. Die Behörde ist gesetzlich
verpflichtet dem ROTFAHRER die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem hierfür speziell ausgebildetem
Fahrlehrer anzuordnen. Das Aufbauseminar muß innerhalb einer bestimmten Frist besucht und abgeschlossen
werden. Bei Nichtteilnahme muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Das Aufbauseminar
Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts. Die Teilnehmer sollen
hier vielmehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen,
wie sie Unfallrisiken vermindern können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens 6 und höchstens
12 Teilnehmern durchzuführen und umfaßt 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und eine
Fahrprobe von 45 Minuten. Der Kurs muß innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Die Anordnung eines Aufbauseminars führt zu einer
Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Weitere Maßnahmen
Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden
oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung
zusenden und dem Betroffenen nahe legen, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung
teilzunehmen. Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muß die Behörde die Fahrerlaubnis
entziehen.
Vertrauen Sie Ihrem Fahrlehrer und halten Sie sich an die von ihm gelernten
Regeln. Das erspart Ihnen viel Ärger, Zeit und Geld.
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