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Ferienkurse:
17.02.2023 - 24.02.2023

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Fahrschule Otto
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Führerschein auf Probe

Der Führerschein auf Probe ist ein Führerschein mit lebenslanger Gültigkeit. Aber:

Während einer Probezeit, die mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1 oder B beginnt, sollen die Fahranfänger besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln. Das hat seinen guten Grund, denn seit Beginn der 80er Jahre zeigen die Daten der amtlichen Unfallstatistik eine weit überdurchschnittliche Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger. Der Führerschein auf Probe soll neben einer Reihe anderer Maßnahmen dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor schwerem Schaden zu bewahren, der sich für ihr ganzes weiteres Leben nachteilig auswirken könnte.

Angenommen ein junger Fahrer fährt bei ,,ROT" über eine Kreuzung und erhält eine Anzeige. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid, der nach Rechtskraft beim Kraftfahrtbundesamt registriert wird. Gleichzeitig erhält die Führerscheinbehörde eine Benachrichtigung über diesen Verkehrsverstoß. Fahren bei ROT ist bekanntlich eine jener Ordnungswidrigkeiten, die auch bei nur einmaliger Begehung sofort zu Maßnahmen der Behörde führt. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet dem ROTFAHRER die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem hierfür speziell ausgebildetem Fahrlehrer anzuordnen. Das Aufbauseminar muß innerhalb einer bestimmten Frist besucht und abgeschlossen werden. Bei Nichtteilnahme muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Das Aufbauseminar

Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts. Die Teilnehmer sollen hier vielmehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken vermindern können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen und umfaßt 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und eine Fahrprobe von 45 Minuten. Der Kurs muß innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

Die Anordnung eines Aufbauseminars führt zu einer
Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre

Weitere Maßnahmen

Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahe legen, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Vertrauen Sie Ihrem Fahrlehrer und halten Sie sich an die von ihm gelernten Regeln. Das erspart Ihnen viel Ärger, Zeit und Geld.